Die MieterWerkStadt-Charlottenburg lädt herzlich zum nächsten Treffen ein.
Der Senator für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, hatte zum vierten Stadtforum eingeladen. Das Bezirksamt Pankow lädt zum 3. Forum über die Angemessenheit energetischer Sanierung ein. Der Pankower Mieterprotest wird dabei sein. In der ganzen Stadt beschäftigen sich zahlreiche Mieterinitiativen und auch einige engagierte Politiker mit den Themen Wohnen und Mieten.
Und was unternimmt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf? Bisher waren der verantwortlichen Bezirkspolitik die Mieter nicht so besonders viel wert.
Nichts, rein gar nichts hat das Bezirksamt in den 5 Jahren seit der letzten Wahl für den Mieterschutz und für bezahlbare Mieten im Bezirk unternommen.
Mitglieder der Mieterwerkstadt-Charlottenburg haben zur nächsten Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) am 21. April 2016 Einwohnerfragen an Stadtentwicklungstadtrat Marc Schulte (SPD) und alle in der BVV vertretenenen Fraktionen/Parteien/Fraktionlosen zu den "Aktivitäten im Bezirk zur Vorbereitung der Ausweisung von Milieuschutzgebieten" eingereicht.
Mittwoch, 6. April 2016 um 18:30 Uhr
Neue Christstr. 8 (MieterClub)
14059 Berlin-Charlottenburg
In der MieterWerkStadt-Charlottenburg haben sich Mieterinnen und Mieter
aus Charlottenburg und auch aus Wilmersdorf zusammengetan weil die
Mieten ständig übermäßig steigen, weil es für Menschen mit geringeren
oder mittleren Einkommen immer schwieriger wird eine Wohnung zu finden
und weil viele bereits akut von Verdrängung bedroht sind.
Wir beteiligen uns an der
Diskussion über die Perspektiven von mietenpolitischen Initiativen im
Bezirk und der Mieterbewegung in Berlin. Themen sind z.B. soziale
Erhaltungssatzungen (Milieuschutz), Zweckentfremdungsverbot,
Mietpreisbremse, (energetische) Sanierungen und Modernisierungen mit
erheblichen Mietsteigerungen, usw. Aber wir wollen auch einen ersten
Anlaufpunkt und Unterstützung für alle Mieter in der Nachbarschaft anbieten. Die Treffen
finden in den Räumen des Mieterclubs statt, die der Mieterbeirat Klausenerplatz
freundlicherweise zur Verfügung stellt. Alle Interessierten, bereits
betroffene Mieter und weitere Mitstreiter sind immer herzlich
eingeladen.
Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr
Mieterclub, Neue Christstr. 8
Kontakt: mieter-werk-stadt@web.de
MieterWerkStadt-Charlottenburg - Gastautoren, Kiez, Politik -
Mittelstreifen der Schloßstraße verschlimmbessert
Wir hatten uns mit der Meldung "Mittelstreifen der Schloßstraße ausgebessert" im Dezember 2015 zu früh gefreut. Wir waren einfach mal davon ausgegangen, das Bezirksamt hätte auf eine Bürgermeldung angemessen reagiert. Heute muß man leider feststellen: das war angesichts der herrschenden Bezirkspolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf nur (mal wieder) arg naiv gewesen.
Was geht eigentlich in den Köpfen der Schlorrendorfer Rathausinsassen vor? Die von Stadtrat Marc Schulte (SPD) damals in Auftrag gegebenen Sanierungsarbeiten haben doch auch Geld gekostet. Sicher, nicht den Betrag, wie für eine korrekte Sanierung nötig gewesen wäre. Es nützt allerdings überhaupt nichts, etwas mit weniger Geld noch viel schlimmer zu gestalten. Das bleibt dann schließlich rausgeschmissenes Geld - Geld, was an anderer Stelle wieder fehlt. Eine Ausgabe, die immerhin schon mal ein Teilbetrag für eine sachgemäße Sanierung gewesen wäre.
Wollen sie uns eigentlich wirklich nur veräppeln? Halten sie uns alle für bekloppt? Und dann stellen sie sich womöglich zu den Wahlen im September dieses Jahres noch dreist mit Plakaten und Ständen hier auf, um ausgerechnet von denen Stimmen zu erbetteln, die von ihnen in den letzten Jahren so getäuscht wurden?
- Kiez, Politik -
Gern wird – je näher der Wahltag kommt (hier: der 18. September), desto mehr – von Parteien wie SPD, Grüner Partei und CDU von „Bürgerbeteiligung“ geredet. Ebenfalls gern werden von diesen Parteien auch Modelle für mehr Bürgerbeteiligung entwickelt und in Seminaren und öffentlichen Veranstaltungen unter die Wähler gebracht.
Das zutiefst Komische daran ist, daß es letztlich immer darum geht, daß dieselben Parteifunktionäre, die unter der Bezeichnung „Volksvertreter“ das alleinige Sagen über das Volk haben, dabei vorschlagen, wie das von ihnen vertretene Volk gegen eben diese selben Parteifunktionäre etwas durchsetzen könnte.
Aber wenden wir uns von dieser Art höherer Politikkomik ab und schauen auf den Alltag, und zwar nach ganz unten, auf die banalsten Formen der Bürgerbeteiligung, eher: deren Vor-Formen oder zwingende Voraussetzungen – schauen wir also auf den Umgang von Politikern dieser drei Parteien mit Bürgern und Öffentlichkeit. Als Illustration für die Handhabung dieser Primitivformen von Bürgerbeteiligung sollen einige Ereignisse rund um die letzte Sitzung der Gedenktafelkommission (16.2.2016) dienen.
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MichaelR - Gastautoren, Politik -
Senat ändert Praxis der flächendeckenden Gebietsfreistellung für Sozialwohnungen
Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2016:
".... Auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel hat der Senat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, die bisherige Praxis der Gebietsfreistellung für belegungsgebundene Wohnungen („Sozialwohnungen“) aufzuheben. In erster Befassung hatte er der Vorlage bereits am 8. Dezember 2015 zugestimmt.
In der Vergangenheit war es möglich, dass Mieterinnen und Mieter auch ohne Wohnberechtigungsschein in belegungsgebundenen Wohnungen einziehen konnten. Die veränderte Wohnungsmarktsituation im Land Berlin hat eine Änderung notwendig gemacht. Mit der Neuregelung setzt der Senat auch Vorgaben des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) um. Im Wohnraumversorgungsgesetz ist vorgesehen, dass zukünftig die Anwendung des § 30 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Berlin ausgeschlossen wird. Damit soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, in gebundenen Wohnungsbeständen „großflächige Freistellungen“ vorzunehmen.
Mit der Aufhebung der Ausführungsvorschriften zu § 30 Wohnraumförderungsgesetz wird Klarheit in der Rechtsmaterie geschaffen und Irritationen oder Fehlentscheidungen vorgebeugt. Freistellungen von der Belegungsbindung und die Überlassung von gebundenen Wohnungen an Wohnungssuchende ohne Wohnberechtigungsschein sind zukünftig nur noch im Einzelfall möglich. Solche Einzelfallentscheidungen sind im Wege der Ermessensabwägung durch die zuständigen Wohnungsämter der Bezirke vorzunehmen. ...."
Wohnungsvergabe bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen an wohnberechtigte Haushalte
Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in
Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG) beinhaltet in § 2 Absatz 1 folgende Regelung:
"....
55 Prozent der jährlich freiwerdenden Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen (1) sollen an wohnberechtigte Haushalte nach § 3 Absatz 3 bis 5 vergeben werden. Davon sollen 20 Prozent an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen mit zum Zeitpunkt der Wohnungsvergabe gültigem Wohnberechtigungsschein erfolgen wie Obdachlose, Flüchtlinge, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen. Die verbleibenden 80 Prozent sollen vorrangig an Haushalte mit einem Einkommen von 80 bis 100 Prozent der Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 10 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vergeben werden.
...."
(1) Das bezieht sich also auf alle Wohnungen im (nicht belegungsgebundenen) Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen und nicht etwa nur auf Sozialwohnungen (für letztere gilt generell Wohnberechtigungsscheinpflicht - siehe 1. Absatz).
Die sich verantwortlich fühlenden Politiker des Abgeordnetenhauses von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf sind aufgefordert, die Einhaltung dieser Vorschriften bei den landeseigenen Wohnungbaugesellschaften und beim Wohnungsamt des Bezirks sicherzustellen.
Weitere Informationen für Mieter des GEWOBAG im Klausenerplatz-Kiez:
Mieterbeirat Klausenerplatz
Sprechzeiten: donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr
Neue Christstr. 8 (MieterClub)
- Gesellschaft, Kiez, Politik -
Stadtpolitische Konferenz in der TU Berlin
Mit dem Start zur Einleitung des Mietenvolksentscheids wurde die Wohnungsmisere und die Verantwortung der Politik zu einem stadtweiten Thema gemacht. Inzwischen hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) verabschiedet, in dem Teile des Mietenvolksentscheidgesetzes aufgenommen wurden. Im Herbst dieses Jahres finden die Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt.
Die regierenden Parteien wollen das Wohnungsthema befrieden. Allein deswegen machten sie diese Zugeständnisse an den Mietenvolksentscheid - im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in Berlin.
Auch die Bezirkspolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf interessiert sich tatsächlich kaum für die dringenden Bedürfnisse breiter Bevölkerungsschichten, für Mitbestimmung der Bürger und schon gar nicht für bezahlbares Wohnen im Bezirk. Die Mieter im Klausenerplatz-Kiez haben es mehrfach bitter erfahren müssen, wie auch Anwohner in Schmargendorf, am Henriettenplatz, in der Schlangenbader Straße (Schlange), die Kleingärtner der Kolonie Oeynhausen und sicher noch so etliche mehr.
Der Mietenvolksentscheid wurde aus mehreren Gründen und nach langen und heftigen Diskussionen in den zahlreichen Kiez- und Mieterinitiativen abgesagt. Die Initiative Berliner Mietenvolksentscheid hat das in einer Stellungnahme zusammengefaßt.
Gemeinsam mit den vielen anderen Menschen in der Stadt geht es aber weiter. Die politisch Verantwortlichen wollen oder können die dringenden Probleme nicht angehen, kümmern sich jedenfalls nicht ausreichend um die grundlegenden Belange der Mehrheit der Menschen in dieser Stadt oder haben gar nur ihre eigenen Interessen und die ihrer auserwählten (Partei- ) Freunde & Begünstigten im Sinn.
Wie kann nun eine stadtpolitische Offensive der Bürger im Wahlkampf 2016 aussehen?
Die Wohnungsmisere ist nicht im Ansatz gelöst. 3.000 Sozialwohnungen pro Jahr will der Senat in den nächsten Jahren fördern, mit viel zu kurzen Bindungen. Viel zu wenig: Berlin ist allein 2014 um 48.000 Menschen angewachsen. Wohnungsverbände und Politik schätzen, dass bis 2030 300.000 neue Wohnungen geschaffen werden müssen. Ein Konzept gibt es bislang allerdings nicht, und daß dabei die Bezahlbarkeit für alle Priorität hätte, ist nicht zu erwarten.
Die Themen liegen auf der Straße: Rekommunalisierung der früher öffentlichen Wohnungsbestände von Deutsche Wohnen und/oder Vonovia, schärfere Steuerung des privaten Wohnungsmarkts gegen Spekulation und Mieterhöhungen ohne Gegenleistung, Aufgaben der landeseigenen Wohnungsgesellschaften, usw.
Mittlerweile sind auch über den Mietenvolksentscheid hinaus Initiativen, Gruppen und Organisationen an Planung und Durchführung der Konferenz beteiligt und es gab ein erstes Verständigungstreffen. Im Fokus der Konferenz steht das Ziel „Wohnen als Gemeingut“. Denn Wohnen ist ein Recht, das nicht vom Einkommen, der Staatsbürgerschaft oder anderen Kriterien abhängig sein darf. Erhalt und Schaffung von günstigem Wohnraum ist auch ein wichtiger Beitrag, um eine Spaltung der Stadtgesellschaft angesichts der vielen Neuberliner aus den Krisenregionen dieser Welt zu verhindern.
Wie und mit welchen Themen die Initiativen in den Wahljahren 2016/17 ihre Vorstellung der Stadt von morgen politisch zum Thema machen können, soll auf der stadtpolitischen Aktivenkonferenz gemeinsam diskutiert werden.
Dazu sind alle herzlich eingeladen, die interessiert, stadtpolitisch aktiv sind oder werden wollen.
Stadtpolitische Konferenz, 26. und 27. Februar 2016
Technische Universität Berlin
Straße des 17. Juni 135, Berlin-Charlottenburg
(U-Bahnhof: Ernst-Reuter-Platz)
Komplettes Programm hier.
- Gesellschaft, Politik -
„[…] Müde sinkt mein Kopf auf den Tisch. Und da kriecht ein Bild heran. Da sehe ich dich, armer, zerlumpter kleiner Junge aus dem weiten Rußland, wie du durch die Straßen Charlottenburgs ziehst. Mit dir ein Zug Frauen und Mädchen. Du und die Frauen in Reih und Glied, auf der Straße ohne Schuhe oder sonst eine Bekleidung an den Füßen. Auf dem Bürgersteig durftet ihr nicht gehen. Vielleicht war auch deine Mutter gar nicht dabei, vielleicht hattest du deine verloren, zwischen diesen Frauen und Mädchen auf der Straße, ohne Schuhe und Strümpfe, an diesem kalten Novembertag in Charlottenburg. Du kleiner Junge, in Lumpen gehüllt, hattest Hunger, deine Augen suchten in der Gosse nach irgend etwas zum Essen. Die Frauen aber, die nicht auf der Straße gingen, die auf dem Bürgersteig gehen durften, die Frauen Charlottenburgs, die Mütter Charlottenburgs, nahmen keine Notiz von dir, kleiner Junge, oder von den Frauen und Mädchen, unter denen vielleicht mit wehem Herzen deine Mutter war. Du wurdest am frühen morgen mit zur Fabrik getrieben, du kamst abends spät wieder heim ins Massenquartier. Du hattest keine Spielkameraden, du hattest Hunger; die Wassersuppen machten dich nicht satt. …
Erschreckt hebe ich den Kopf. Wann war das? 1943? 1944? Wo war das?“
schrieb ein Mitarbeiter der Abteilung für Sozialwesen des Magistrats am 16. Juni 1945, rückblickend auf Erlebtes.1 Es ist eines der ersten bekannten Zeugnisse, welches von Zwangsarbeit in Charlottenburg berichtet.
Gehörte dieser Junge zu den jüngeren oder älteren Kindern, die unter Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen auch zu Arbeiten in Fabriken und in Lagern herangezogen wurden? Wir wissen es nicht, so wie wir die Schicksale jener Menschen, welche in unserem heutigen Stadtbezirk zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, leider nicht kennen.
Wir wissen nach jetzt erfolgter Sichtung eines kleinen Teils der Unterlagen im Landesarchiv Berlin dass mindestens 90 Lager in Charlottenburg und mindestens 14 Lager in Wilmersdorf bestanden. Aber dies sind zumeist Bestandsaufnahmen per Stichtag. In Einzelnachweisen lesen wir: „Lager für 100 Russinnen durch Umbau“ oder „Gemeinschaftslager für 1500 Mann mit 11 Mannschaftsbaracken [...]“ 2 Gesamtnachweise wurden bis heute nicht erstellt, sind wohl auch mittlerweile nicht mehr vollständig erfassbar. Anzumerken bleibt, dass die Forschung seit damals weitergeführt wurde, allgemein und objektbezogen, und zur Zeit schon 3000 Lager in Berlin nachweisbar sind. Es ist daher auch durchaus möglich und wahrscheinlich, dass die Anzahl der Fremd- und Arbeitslager in Charlottenburg und Wilmersdorf weit höher liegt, als wir bisher wissen. Doch Splitter können noch weiter zusammengetragen werden.
Es gab große Lager, so am Areal der Straße 87, dem eigentlichen Vorzeigebaugebiet der Nazis, welche hier 1939 mit der Errichtung der Siedlung Charlottenburg Nord, mit einer großen Halle der Volksgemeinschaft, einem 20geschossigen Hochhaus der Partei und Aufmarschplatz (800 x 120 m) begannen. 3 Von 5000 geplanten Lagerplätzen sprechen die Unterlagen, auch wenn wohl nicht mehr alle realisiert wurden.
Es gab kleine Lager, so z.B. in den zahlreichen Tanzlokalen entlang der Berliner Straße (heute: Otto-Suhr-Allee). Viele Einrichtungen wurden anscheinend auch temporär genutzt, so beispielsweise das Ledigenheim in der Danckelmannstraße oder das städtische Asyl in der Sophie Charlottenstraße.
Wir kennen Bauakten von Lagern in unserem Stadtbezirk mit Lagernummern, sauber gezeichneten Lageplänen und genauer Quadratmeterzahl, welche als Berechnungsgrundlage der Bezirksämter für die Verpachtung dieser Grundstücke bis zum Endsieg dienten. Das Bezirksamt Charlottenburg verhandelte über Preise nicht, man teilte sie den „interessierten Firmen, Behörden und Einrichtungen“ unter dem Hinweis, dass Siemens ja auch diese Pachtsumme bezahle, einfach mit. Und es wurde gezahlt. Wir wissen, dass soundso viele Plätze geplant waren und können uns daraus eine Zahl von etwa soundsoviel Insassen des betreffenden Lagers errechnen.
Aber reicht das wirklich? Viele Lager waren überfüllt. Wie stark? Wie hoch war die Fluktation in diesen Lagern?
Viele Zwangsarbeiter sind unter den unmenschlichen Bedingungen verstorben oder bei den Bombenangriffen ums Leben gekommen. Wie viele?
„Charlottenburg: Berlinerstr. 53, French women, 50 deaths at an air-raid on 22.11. 44 (death certificates), Hospital for civilian workers (death certificates), Koenigsdamm 7, Goslaerstr. 20. [...]“
wird 1949 im Catalogue of Camps and Prisons in Germany and German-Occupied Territories. Sept. 1st, 1939 – May 8th, 1945. angeführt.4
In der gleichen Quelle finden wir aber auch Hinweise auf Nebenstellen des Konzentrationslagers Sachsenhausen in Halensee „working for DEMAG“ und Wilmersdorf „53 pris. on 2.1. 43 (Sachsenhausen daily strength report)“ 5 Zugleich sind zwei weitere Standorte der SS in Wilmersdorf sowie ein Außenkommando in der Charlottenburger Kastanienallee bekannt. Dort waren Häftlinge dieses KZ eingesetzt, wie man der Dauerausstellung der Gedenkstätte in Sachsenhausen und deren Publikationen entnehmen kann.
Wer weiß denn heute noch, dass der Siemenskonzern ein Zentrales Ausländerkrankenhaus, das „Scheringhaus“ am S-Bahnhof Jungfernheide, seit 1943 mit besonderen Entbindungsanstalten für Polinnen und „Ostarbeiterinnen“ verbunden, betrieb?6 Ist die Errichtung der Entbindungsanstalt mit der Verfügung des Reichsgesundheitsführer vom 11.03. 1943: „Bei Ostarbeiterinnen kann die Schwangerschaft unterbrochen werden. RSHA erteilt pauschale Genehmigung zur Abtreibung, wenn der Erzeuger „fremdvölkisch ist“, in einem Zusammenhang zu sehen?7
Dies sind noch immer unbeantwortete Fragen. Für diese Frauen galten nicht die damals üblichen Arbeits- und Mutterschutzbestimmungen. Sie konnten zu körperlicher Schwerstarbeit herangezogen werden.
Im Landesarchiv befinden sich Sterbeurkunden mit der Adresse Zentralkrankenhaus der Siemenslager, ausgestellt vom Standesamt Charlottenburg. Wer hat die Unterlagen der Standesämter daraufhin untersuchen dürfen und auch veröffentlichen können? Auch Bescheinigungen über durchgeführte Bestattungen (wir müssen eigentlich von verscharren sprechen) durch Beerdigungsunternehmen, die zwar die Kosten und den Friedhof benennen, aber die Feldreihe und die Grabnummer in den Formularen oft unausgefüllt ließen, sind bekannt.8 Wie viele? Wer weiß es wirklich?
Viele Firmen hielten sich in Charlottenburg ihre Arbeitslager, man nannte sie aber natürlich nicht „Zwangsarbeiterlager“, es war eben Arbeiterlager im „Ausländereinsatz“.9 Wie soll man das Schreiben des kleinen Bauunternehmers in Wilmersdorf bewerten, welcher zur Erfüllung seines „kriegswichtigen“ Bauprojekts Arbeitskräfte anforderte und wenn aber keine deutschen Kräfte zur Verfügung stehen, dann können es ja auch Italiener sein? Wie bewerten wir die anfangs freiwilligen Vertragsarbeiter, jene Arbeitskräfte u.a. aus Frankreich, Belgien und Holland, die zu scheinbar „besseren Bedingungen“ tätig waren?
Auch die Stadt Berlin und ihre Wirtschaftsunternehmungen betrieben eigene Fremd- und Zwangsarbeiter-Lager um die kommunale Daseinsfürsorge auf einem minimalen Stand aufrecht zu erhalten. Ob es die „städtischen Ausländerlager für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse“ waren, bedarf weiterer Klärung.
Selbst die Luisenkirch-Gemeinde unterhielt gemeinsam mit anderen Kirchgemeinden ein eigenes Zwangsarbeiterlager.
Am 01.08. 1943 waren in Charlottenburg 16.018 und in Wilmersdorf 11.694 ausländische Zivilbeschäftigte registriert, wie der mit „Streng vertraulich!“ und „Nur für den Dienstgebrauch!“ versehenen Beilage zu den Kriegs-Mitteilungen des Statistischen Amts der Reichshauptstadt zu entnehmen ist.10 Man liest im gleichen Dokument:
„Die seit Mitte 1941 zu verzeichnende Erhöhung der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Reichshauptstadt ist auf den wachsenden Einsatz ausländischer Arbeitskräfte zurückzuführen. Wie in der Beilage […] nachgewiesen wurde, hat sich die Zahl der Ausländer in Berlin in den Jahren 1940 bis 1942 um 264 000 erhöht. Hierzu kommt ein weiterer Zugang um 359 000 im 1. Halbjahr 1943 und um rd. 4 000 im Juli 1943, so dass sich seit Anfang 1940 ein Gesamtzugang von 327 000 Ausländern ergibt, bei denen es sich so gut wie ausschliesslich um ausländische Zivilarbeiter und -angestellte handeln dürfe.“ 11
Nur eine von vielen Statistiken, die es noch auszuwerten gilt.
Gar nicht angesprochen ist hierbei der Zwangseinsatz der damals noch in unserem Stadtbezirk lebenden jüdischen Bevölkerung vor ihrer Deportation in die Gaskammern und Todeslager zwischen 1938 und 1945 und der Einsatz von Kriegsgefangenen12, überwiegend gegen jede Konvention.
Wie bewerten wir die Lager der Generalbau-Inspektion, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes, welche von einigen Autoren auch als Zwangsarbeiterlager besonderer Art bezeichnet werden?
Polen, Russen, Tschechen, Franzosen, Holländer, Serben, viele Nationalitäten werden in den Dokumenten der verschiedenen Lager genannt. Wir wissen kaum, ob es Männer, Frauen oder Kinder waren. Alle unsere bisherigen Kenntnisse beruhen auf Bruchstücken von Informationen aus Akten und Erarbeitungen, die sich zu einem scheinbar erklärbaren Bild abrunden lassen. Doch das Bild stimmt so nicht, ist und bleibt vielleicht für immer unvollständig.
Erforschen wir ihre und auch unsere gemeinsame Geschichte und geben ihnen wenigstens das, was ihnen auch in Charlottenburg und Wilmersdorf genommen wurde, wieder zurück. Ihren Namen und achten so ihre Würde. Nicht nur dem am Anfang erwähnten kleinen Jungen.
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Stefan Knobloch - Gastautoren, Geschichte, Gesellschaft, Politik -
Wirksamkeit der Mietpreisbremse (?)
Der Abgeordnete Andreas Otto (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt anlässlich der Vorstellung der Studie des Immobiliendienstleisters CBRE, der starke Preissteigerungen im Miet- und Eigentumsmarkt bei den Angeboten aufzeigt, mit:
„Mietpreisbremse nur so gut, wie ihre Anwendung gesteigert wird.
Die Mietpreisbremse ist eine Pflicht für VermieterInnen und ein Recht für MieterInnen. Aber sie funktioniert nur, wenn beide die Bestimmung kennen und vor allem auch anwenden. Das ist in Berlin noch zu selten der Fall. Mietinteressenten freuen sich, eine Wohnung zu finden und zahlen auch höhere Preise. Das mag für Einzelne in Ordnung sein, für das Gesamtmietniveau der Stadt ist es nachteilig und macht die Mietpreisbremse in der Tat unwirksam. Deshalb sind alle VermieterInnen aufgefordert, die Mietpreisbremse anzuwenden und alle NeumieterInnen, die Anwendung einzufordern.
Nach Abschluss eines Mietvertrages besteht das Recht, die Miethöhe zu rügen, Informationen über die Miethöhe der VormieterInnen zu erhalten und ggf. eine Veränderung des Mietvertrags zu erreichen. Notfalls auch auf dem Klageweg.
Der Senat und die Verbände der Wohnungswirtschaft sind aufgefordert, die Mietpreisbremse bekannt zu machen und zur Anwendung zu mahnen.
Die sogenannte Mietpreisbremse, seit 2015 in Berlin gültig, begrenzt Mieten beim Abschluss von neuen Verträgen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. eines Aufschlages von 10%. Zur Bestimmung der Mieten dient der Berliner Mietspiegel, ein weitreichend anerkanntes Werkzeug.“
Telepolis (vom 30.01.2016) brachte eine Anleitung "Howto Mietpreisbremse" am Beispiel einer ganz normalen Berliner Mietwohnung.
Die MieterWerkStadt-Charlottenburg lädt herzlich zum nächsten Treffen ein. Das
Thema Milieuschutz
wird diesmal mit Nadia Rouhani (Bündnis 90/Die Grünen - fraktionslos) als Mitglied des bezirklichen
Ausschusses für Stadtentwicklung weiter diskutiert. Weitere Themen u.a.: Bericht von unserem Besuch beim
Mietenbündis Neukölln, Besetzung eines Vorstandspostens
auf Wunsch des Senats mit Jan Kuhnert (bisher einer der Sprecher der „Initiative Berliner Mietenvolksentscheid“)
in der neu geschaffenen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Wohnraumversorgung“.
Mittwoch, 3. Februar 2016 um 18:30 Uhr
Neue Christstr. 8 (MieterClub)
- Kiez, Menschen im Kiez, Politik -
Wahlversprechen - Lügen - Geschwätz - Wählertäuschung (Teil 1)
Die Seniorenvertretungen zeigen sich empört über das Verhalten der CDU- und SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese Mißachtung der Menschen reiht sich nahtlos in die bekannte Strategie der Landes- wie auch der Bezirkspolitk ein: die Bürger werden getäuscht. In dem Maße wie ihre Selbst- und Begünstigtenversorgung oft genug an erster Stelle ihres politischen Strebens steht, so folgen die dringenden Bedürfnisse breiter Bevölkerungsschichten bei ihren Taten "unter ferner liefen" oder kommen erst gar nicht vor. Die Mieter haben es erleiden müssen. Die Bürger haben es mit Beteiligung und Mitbestimmung und auch die Senioren bei ihren Mitwirkungsmöglichkeiten erfahren. Bei der Verschiebung von Seniorenclubs (sogar in eigene Hände) waren sie dagegen wiederum sehr rege.
Die Mitglieder der Landesseniorenvertretung Berlin haben sich jetzt nochmals mit einem offenen Brief (siehe Anhang) an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin gewandt, um ein Ergebnis im Überprüfungsprozess des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes zu erreichen.
Darin heißt es:
„2016 ist das Jahr der Wahlen, das Jahr, in dem die Karten neu gemischt werden. Das gilt auch für die Seniorenvertretungen. Für uns ist das Seniorenmitwirkungsgesetz die entscheidende Grundlage. Es setzt die Rahmenbedingungen für unser unermüdliches tägliches ehrenamtliches Wirken. Ziel sollte es sein, vergleichbare Voraussetzungen für das Engagement in allen Bezirken zu haben. Wir erinnerten immer wieder daran, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz zu überprüfen. Es wurde viel darüber diskutiert und der Landesseniorenbeirat Berlin hat im Dezember 2014 ein entsprechendes Positionspapier dazu übergeben und auch Ihnen übersandt. Nun ist ein Monat des letzten Jahres der Wahlperiode vorbei und nichts hat sich getan. Mit Empörung und Enttäuschung mussten wir feststellen, dass die Koalition immer noch nicht zu einer Einigung bzw. zu einem gemeinsamen Entwurf für die überfällige Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes gekommen ist.
Auch die Geduld von Seniorinnen und Senioren ist begrenzt, die Belastungsprobe sollte nicht länger fortgesetzt werden! Wir erwarten ein Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz auf einem der Zeit entsprechenden Niveau.“
Weitere Informationen:
Gemeinsame Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates Berlin (LSBB)
und der Landesseniorenvertretung Berlin (LSV)
Telefon
030/9018-22715 - Telefax 030/9018-22734)
Parochialstraße 3 (Raum 230 des Neuen
Stadthauses), 10179 Berlin-Mitte
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
von 9:00 bis 14:00 Uhr
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- Gesellschaft, Menschen im Kiez, Politik -
Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere mit dem Mittel eines Volksentscheides, scheinen der Berliner Koalition aus SPD und CDU nicht zu gefallen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte nach dem Start zur Einleitung des Mietenvolksentscheides seinem ganzen Zorn gegen die aktiven und unterzeichnenden Bürger freien Lauf gelassen. Die Fraktionen der SPD und der CDU haben danach schnell einen Antrag zur Änderung des Abstimmungsgesetzes (Drucksache 17/2476) dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt. Damit sollen die direkte Demokratie abgebaut und Volksentscheide erheblich erschwert werden.
Unter dem Motto „Hände weg vom Volksentscheid!“ fordert ein breites Bündnis von Berliner stadtpolitischen Initiativen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Abstimmungsgesetzes zu stoppen. Dieser würde das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung weiter verstärken sowie es noch schwerer machen, Volksentscheide zum Erfolg zu bringen.
Rund 70 Initiativen, Vereine und Verbände haben den Aufruf bereits unterzeichnet. Initiiert haben ihn sechs Initiativen, die bereits die Volksgesetzgebung in Berlin angewandt und zum Teil auch erfolgreich zu Ende geführt haben (Berliner Energietisch, Berliner S-Bahn-Tisch, Initiative Nachtflugverbot, Mietenvolksentscheid e.V., Initiative 100% Tempelhofer Feld und Berliner Wassertisch). Ihnen schließen sich - in schnell wachsender Zahl - weitere Initiativen, Vereine und Verbände an.
Volksbegehren und Volksentscheide haben die Berliner Politik in den letzten Jahren maßgeblich korrigiert und belebt. Jetzt droht ein Abbau der direkten Demokratie. Wir fordern alle Abgeordneten auf, diese Änderung des Abstimmungsgesetzes abzulehnen!
Schließen Sie sich als Gruppe den Forderungen der stadtpolitischen Initiativen an.
Alle Bürgerinnen und Bürger können den Aufruf hier unterzeichnen.
Update 28.1.2016: Unterschriftenaktion abgeschlossen!
* Stellungnahme von Mehr Demokratie e.V.
- Gesellschaft, Politik -
Bürgeramt von Charlottenburg-Wilmersdorf in den Wilmersdorfer Arcaden am 15. Januar 2016
- Kiezfundstücke, Politik -
Die Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf informiert:
Senioren-Bezirksversammlung 2016
Am Mittwoch, 13. April 2016, findet die diesjährige Senioren-Bezirksversammlung (Senioren-BV) im Rathaus Charlottenburg statt.
Es ist geplant, die Veranstaltung in 2 Blöcke aufzuteilen.
- 1.) "Sie haben die Fragen, das Bezirksamt hat die Antworten".
Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann und der stellv. BzBm Carsten Engelmann wollen Ihnen Rede und Antwort stehen.
- 2.) Spontane Fragen an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der BVV.
Im 1. Teil könnte interessant werden, ob diesmal wirklich alle Fragen offen und umfassend beantwortet werden und die Bürger und einige Politikerinnen nicht erst, wie beispielsweise im letzten Jahr, die Hintergründe anschließend selbst herausfinden müssen.
Teil 2 könnte besonders spannend werden, da im September die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) anstehen und somit eine Gelegenheit geboten wird, die anwesenden "Volksvertreter" auf den Prüfstand zu stellen.
Alle Interessierten sind herzlich zur Senioren-Bezirksversammlung eingeladen. Seniorinnen und Senioren können hier Anfragen und Anträge nicht nur zu seniorenpolitischen Themen einbringen, sondern auch thematisieren, was sie im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben als verbesserungswürdig empfinden.
Fragen und Anträge sind spätestens bis Montag, den 29. Februar 2016, schriftlich per E-Mail oder Post (Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin) an die Seniorenvertretung einzureichen.
Die Landesseniorenvertretung Berlin informiert:
Seniorinnen und Senioren sollen ihre Rechte wahrnehmen können
Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz soll noch bekannter werden. Das ist ein Ziel des Landesseniorenbeirates Berlin für das Jahr 2016. Im Jahr 2006 in Kraft getreten, besteht weiterhin großer Informationsbedarf in der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung über die Möglichkeiten der Mitwirkung.
Ziele des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes sind, die aktive
Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen,
kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, die
Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den
Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln
sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung
unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren zu
gewährleisten.
„In diesem Jahr werden die bezirklichen Seniorenvertretungen neu berufen und davor die Berufungsvorschlagsliste per Wahl bestimmt. Daher ist es wichtig, dass alle Seniorinnen und Senioren der Hauptstadt ihre Rechte kennen und nutzen“, sagt Regina Saeger, Vorsitzende des Landesseniorenbeirates Berlin. Via Facebook werden Auszüge des Gesetzes in den nächsten Wochen erläutert. „Bitte weitersagen“, so Frau Saeger. Wer in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat und das 60. Lebensjahr vollendet hat, gehört zu den Seniorinnen und Senioren. Im neuen Infoportal www.ü60.berlin informiert die Landesseniorenvertretung Berlin von nun an regelmäßig über das Wahlverfahren in den Bezirken und ruft zur Mitwirkung auf.
Bis zu 17 Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter engagieren sich in jedem Bezirk auf Grundlage des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes insbesondere für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und unterstützen Seniorinnen und Senioren ehrenamtlich rund um die Themen Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität, ÖPNV, Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen:
Gemeinsame Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates Berlin (LSBB)
und der Landesseniorenvertretung Berlin (LSV)
Telefon
030/9018-22715 - Telefax 030/9018-22734)
Parochialstraße 3 (Raum 230 des Neuen
Stadthauses), 10179 Berlin-Mitte
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
von 9:00 bis 14:00 Uhr
- Gesellschaft, Menschen im Kiez, Politik -
Bereits im Januar 2013 fand eine Veranstaltung zum Umgang mit Straßenbäumen im Bezirk statt. Hat sich danach etwas geändert? Hat das Bezirksamt in den letzten Jahren die Bäume artgerecht gepflegt, neu- oder nach nötigen Fällungen nachgepflanzt? Der zuständige Stadtrat Marc Schulte (SPD) dürfte wohl kaum seinen Aufgaben ausreichend nachgekommen sein. Hier wurde in den Kommentaren auf Merkwürdigkeiten bei den offiziellen Zahlenangaben hingewiesen - dort sogar nachgefragt, ob der Stadtrat vielleicht nicht rechnen könne?
Das Ökowerk Berlin will mal wieder anhand der Listen der zu fällenden Bäume und geplanten Neupflanzungen unter Hinzuziehung von Fachleuten über den Zustand der Straßenbäume in Charlottenburg-Wilmersdorf bei den Verantwortlichen im Rathaus nachfragen und lädt dazu alle Bürger ein. Vorschläge und Anregungen sind gefragt und willkommen.
Straßenbäume in Charlottenburg-Wilmersdorf
Mittwoch, 20. Januar 2016 von 19:00 bis 21:00 Uhr
Rathaus Charlottenburg (Bürgersaal), Otto-Suhr-Allee 100
Hier ein Beispiel aus der Realität im Klausenerplatz-Kiez: am 23. Juni 2015 ist ein Baum in der Neufertstraße umgestürzt. Gestern, am 13. Januar 2016, bot sich immer noch dieses traurige Bild.
- Kiez, Politik -
Rosa-Luxemburg-Konferenz findet internationalen Schulterschluß
Die Frau steht auf der Bühne und rappt, als würde sie zu den zahlreichen Jugendlichen gehören, die auf der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz, die am 9. Januar in der Urania tagte, dem Namen des Veranstalters alle Ehre machen: „Junge Welt“.
Doch die Sängerin Esther Bejarano ist bereits 91 Jahre alt und hat einiges erlebt. Zu den schönsten Erlebnissen mag der begeisterte Empfang zählen, den ihr die rund 2600 Besucher der Konferenz bereiteten, zu den schlimmsten die Erinnerungen an das Vernichtungslager Auschwitz. Lange Zeit schwieg sie über ihre Erlebnisse im Steinbruch und als Akkordeonspielerin im Mädchenorchester dieses Konzentrationslagers. Sie änderte ihre Haltung erst, als sich in Hamburg vor ihrer Boutique Neonazis zufällig zu einer Kundgebung versammelten. Sie sah, wie die Polizei die Nazis schützte und die Gegendemonstranten festnahm. Fortan spricht sie vor Schulklassen und singt in der Kölner Rap-Band „Microphone Mafia“ Lieder ihres Volkes, vom jüdischen Widerstand und Weisen aus den Gettos. Vor ihrem Konzertauftritt richtete sie einige vorbereitete Worte an das Publikum, denn seit dem Hamburger Erlebnis habe sich nach ihrer Auffassung die Situation in Deutschland um vieles verschlimmert: „Es ist Zeit für einen Aufschrei“, rief sie den Versammelten zu, „von uns allen, einen unüberhörbaren, lauten Aufschrei, der bis in den letzten Winkel unseres Landes und der ganzen Welt widerhallt. Der Satz: ‚Wehret den Anfängen!‘ ist längst überholt! Wir sind mittendrin!“.
Eindringlich warnte die Sängerin Esther Bejarano vor dem Erstarken des Faschismus.
Foto: Wecker
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FW - Gastautoren, Politik -
Hallo zusammen,
wir wünschen allen Lesern ein gesundes, glückliches und überhaupt ein ganz tolles Jahr 2016!
Hoffentlich seid Ihr alle ohne Blessuren ins neue Jahr gekommen und hoffentlich verläuft das neue Jahr wie gewünscht.
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- Geschichte, Gesellschaft, Kiez, Politik, ZeitZeichen -
Hallo Ihr verehrten Leser!
Nun ist das Jahr fast beendet und wir wünschen natürlich auch einen guten Rutsch ins Jahr 2016!
Das Video mit dem kleinen Jahresrückblick erscheint erst am 01.01.2016, denn man muss sich ja auch schon auf was freuen können.
Aber bedanken möchten wir uns auch:
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- Gesellschaft, Kiez, Politik, ZeitZeichen -